Teilnehmer

Hier haben wir alles zusammengefasst, was für die
momentanen Teilnehmer von Interesse sein sollte.

Infomation

Hier haben wir alles zusammengefasst, was für die momentanen Teilnehmer von Interesse sein sollte. Falls Sie etwas nicht finden, kontaktieren Sie bitte Ihren Ausbildungsleiter:

Ansprechpartner

Ausbildungsleiter

Heiko Basch
Schlesierstraße 3
63820 Elsenfeld

Telefon.: 06022 / 71 06 71
Mobil: 0170 / 32 02 743
E-Mail: heiko.basch[at]jagd-obernburg.de


Die Jägerprüfung

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfungsteile werden in der folgenden Reihenfolge absolviert. Jeder Abschnitt muss bestanden werden um zum nächsten Teil vorzurücken. Alle Prüfungsteile werden im Vorfeld als Generalprobe“ geübt.

1. Schriftlicher Teil

Im schriftlichen Teil der Jägerprüfung erhält jeder Prüfungsbewerber einen Fragebogen mit 100 durchnummerierten Fragen mit jeweils mehreren Antwortvorschlägen (Multiple Choice).
Die 100 Fragen werden willkürlich aus einem Fragenkatalog mit ca. 1200 Fragen ausgewählt. Dieser Katalog ist öffentlich und es kann dementsprechend geübt werden (schriftlich bzw. mittels Software). Bewerber, die mehr als ein Viertel der Fragen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet haben, haben den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.

2. Mündlicher Teil

Je Sachgebiet und Bewerber beträgt die Prüfungsdauer mindestens 10 bis 15 Minuten. Jeder Prüfling wird einzeln geprüft. Es können folgende Leistungen erzielt werden:

Ausreichend: eine Leistung, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht oder besser ist

Mangelhaft: eine an erhebliche Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

Ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung

Bewerber, deren Leistungen in einem oder mehr Sachgebieten mit „ungenügend“ oder in zwei oder mehr Sachgebieten mit „mangelhaft“ bewertet wurden, haben den mündlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.

3. Praktischer Teil

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus den Disziplinen Handhabung der Waffen sowie Büchsenschießen.

Beim ersten Teil muss der Prüfling eine sichere Handhabung mit den gebräuchlichen Jagdwaffen (Kurz- und Langwaffen) nachweisen.

Beim Büchsenschießen sind vier Schüsse, davon zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse stehend angestrichen auf die Rehbockscheibe aus einer Entfernung von 100 m abzugeben. Die Anforderungen im Büchsenschießen sind nicht erfüllt, wenn weniger als drei Treffer erzielt werden; als Treffer gelten der getroffene achte bis zehnte Ring. Wurden die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf der Gesamtdauer des praktischen Teils der Prüfung einmal wiederholt werden.

Wichtige Informationen

Prüfungsbehörde: Es gibt künftig eine zentrale Prüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Kontakt: jaegerpruefung@alf-la.bayern.de

Anmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung ist direkt an die zentrale Prüfungsbehörde zu richten. Die Anmeldung wird zusammen mit dem Ausbildungsleiter ausgefüllt. Die Bindung an Wohn- oder Ausbildungsort entfällt.

Standorte: Die Prüfung kann an 16 über Bayern verteilten Standorte abgelegt werden. In der Regel werden unsere Teilnehmer in Lohr am Main geprüft.

Anzahl der Termine: Es finden bedarfsgerecht mindestens vier Prüfungstermine im Jahr statt. Unsere Teilnehmer beginnen im Mai mit der schriftlichen Prüfung

Prüfungsteile und -reihenfolge: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlichen Teil und einem praktischen Teil und ist obligatorisch in dieser Reihenfolge abzulegen.

Prüfungszeitraum: Der Zeitraum der Gesamtprüfung wird auf in der Regel etwa 4 Wochen verkürzt.

Bestehensregelung: Nach bestandenem schriftlichen Teil muss nur mehr der mündliche und der praktische Teil wiederholt werden, nach bestandenem schriftlichen und mündlichen Teil muss nur noch der praktische Teil wiederholt werden.

Schriftlicher Teil: Der bewährte Fragenkatalog zur schriftlichen Prüfung ist im Internet abrufbar. Die Zeitvorgabe wird auf 100 Minuten angepasst.

Mündlicher Teil: Die mündliche Prüfung wird weiterhin in sechs Fächern von unabhängigen Prüfern abgenommen.

Praktischer Teil: Im dritten Prüfungsteil werden folgende Anforderungen erwartet:

  • Waffenhandhabung: Prüfung der sicheren Handhabung der gängigen Lang- und Kurzwaffen
  • Kugelschuss (Prüfung): Vier Schüsse auf die Rehbockscheibe bleiben bestehen.
  • Kugelschuss (Ausbildung): Beim Schuss auf die Scheibe „flüchtiger Überläufer“ ist ein Treffernachweis „3 von 5 im Leben“ in der Ausbildung zu erbringen.
  • Kurzwaffe(Ausbildung): Nachweis der Abgabe von 5 Schüssen mit der Kurzwaffe
  • Schrotschuss: Grundsätzlich muss der Prüfling ein Training auf mindestens 25 Serien zu 10 Wurfscheiben nachweisen. Der Treffernachweis von drei Wurfscheiben einer 10er Serie wird nicht mehr im Rahmen der Prüfung erbracht, sondern in Form eines qualifizierten Schießleistungsnachweises mit Bestätigung durch Ausbilder und Standaufsicht.